Ausschreibung: Gerhard und Birgit Gmoser-Preis für Gegenwartskunst, Secession Wien 2026
GERHARD UND BIRGIT GMOSER-PREIS FÜR GEGENWARTSKUNST, SECESSION WIEN
AUSSCHREIBUNG
bis 23. August 2026
Die Vereinigung bildender Künstler*innen Wiener Secession vergibt in diesem Jahr zum sechsten Mal den Gerhard und Birgit Gmoser-Preis für Gegenwartskunst, Secession Wien. Birgit Gmoser errichtete 1999 die Gerhard und Birgit Gmoser-Stiftung – in Erinnerung an ihren verstorbenen Ehemann, den österreichischen Diplomaten und Maler Gerhard Gmoser – mit dem gemeinnützigen Zweck eines Förderungspreises für Künstler*innen.
Der Preis wird österreichweit, genreübergreifend sowie für das gesamte künstlerische Schaffen ausgeschrieben und ist mit 5.000 Euro dotiert. Er richtet sich an alle Künstler*innen, die in den Bereichen Malerei, Bildhauerei, Fotografie und Neue Medien tätig sind.
Der*Die Preisträger*in wird von einer fünfköpfigen Expert*innen-Jury gewählt und erhält im Rahmen der Preisvergabe die Möglichkeit, seine*ihre Arbeit bei einem Künstler*innengespräch in der Wiener Secession zu präsentieren.
Der Gmoser-Künstler*innenförderungspreis wird alle drei Jahre durch die Secession vergeben. Bisherige Preisträger*innen waren: Heidrun Holzfeind und Barbara Eichhorn (2011); Ramesch Daha (2014); Claudia Märzendorfer (2017); Rosa Hausleitner (2020); Karine Fauchard (2023).
TERMINE
Ausschreibungsende: 23. August 2026
Benachrichtigung des*der Preisträger*in: Mitte September 2026
Preisverleihung und Künstler*innengespräch: Oktober 2026
JURY
Die Jury setzt sich aus fünf Expert*innen in den Bereichen Kunst und Kultur zusammen, deren Mitglieder vom Vorstand der Secession frei gewählt wurden. Unter dem Vorsitz der Präsidentin der Vereinigung bildender Künstler*innen Wiener Secession garantiert die Heterogenität des Beurteilungsteams eine facettenreiche Diskussion der Arbeiten.
Mitglieder sind:
Ramesch Daha (Präsidentin der Secession, bildende Künstlerin)
Karine Fauchard (bildende Künstlerin)
Philipp Fleischmann (bildender Künstler)
Barbara Kapusta (bildende Künstlerin)
Eva Schlegel (bildende Künstlerin)
DOTIERUNG
Der Gerhard und Birgit Gmoser-Preis für Gegenwartskunst, Secession Wien ist mit 5.000 Euro dotiert. Im Rahmen der Preisvergabe erhält der*die ausgezeichnete Künstler*in die Möglichkeit, seine*ihre Arbeit bei einem Künstler*innengespräch in der Wiener Secession zu präsentieren.
BEWERBUNG
Die Bewerbung ist ausschließlich per Mail unter gmoserpreis@secession.at bis 23. August 2026 möglich. Alle Bewerber*innen sind verpflichtet, die Vergaberichtlinien genau einzuhalten. Die Bewerbung muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
· eine A4-Seite mit Kontaktdaten (Vornamen, Name, Email, Telefonnummer, Geburtsjahr) und Kurzbiographie
· Werkinformation: maximal zwei A4-Seiten mit aktuellen und aussagekräftigen Werkansichten und Texten sowie ggfs. weiterführenden Links (Website, Filmlinks, etc).
Achtung: Bei umfangreicheren Bewerbungen werden ausschließlich die ersten zwei Seiten berücksichtigt.
Die Unterlagen als ein (!) pdf-Dokument abspeichern und nach folgendem Muster beschriften: Name_Vorname_Gmoserpreis.pdf
Gesamtumfang: ein E-Mail inkl. pdf-Dokument mit maximaler Dateigröße von 5 MB.
PREISVERGABE IM OKTOBER 2026
Die feierliche Preisvergabe sowie das Künstler*innengespräch mit dem*der Preisträger*in finden im Oktober 2026 in der Secession statt.
KONTAKTINFORMATIONEN
Ansprechpartnerin: Maria Huber, E-Mail: gmoserpreis@secession.at
Presserückfragen: Ramona Heinlein, E-Mail: ramona.heinlein@secession.at
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Künstler*innen mit den Teilnahmebedingungen vollständig einverstanden. Änderungen oder Ausschluss dieser Bedingungen, auch nur teilweise, sind nicht möglich.
1.1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist frei. Es gibt keine Teilnahmegebühr.
1.2. Teilnahmeberechtigt sind Künstler*innen, die seit mindestens fünf Jahren ihren festen Wohnsitz in Österreich haben.
1.3. Für die Teilnahme am Wettbewerb gibt es keine Altersbegrenzung.
1.4. Jede Bewerbung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Alle Teilnehmer*innen erkennen die Entscheidung der Jury an.
1.5. Der*Die Teilnehmer*in ist Urheber im Sinne des § 10, Abs.1 des Urheberrechtsgesetzes. Keine Einreichung darf die Urheber- oder Nutzungsrechte oder andere Rechte des geistigen Eigentums bzw. Persönlichkeitsrechte dritter Personen verletzen. Einreicher*innen garantieren dies und haften hierfür gegenüber der Secession.
1.6. Die eingereichten Werke bleiben auch im Falle der Zuerkennung des Förderungspreises Eigentum des*der Bewerber*in. Der*Die Bewerber*in stimmt jedoch uneingeschränkt zu, dass
seine*ihre Werke im Zusammenhang mit dem Gerhard und Birgit Gmoser-Preis für Gegenwartskunst, Secession Wien unentgeltlich präsentiert, fotografiert und zu Pressezwecken, in Publikationen der Secession sowie auf der Website der Secession abgebildet werden dürfen.
1.7. Einreichungen werden ausschließlich per Email (gmoserpreis@secession.at) und nur bis zum 23. August 2026 um 24 Uhr akzeptiert. Danach werden keine Einreichungen angenommen. Die Teilnehmer*innen müssen ihre Unterlagen und Bilder per Mail übermitteln und die dafür vorgeschriebenen Angaben genau befolgen.
2. Die Ermittlung des*der Gewinner*in erfolgt anonym und unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch eine Jury, deren fünf Mitglieder vom Vorstand der Secession frei gewählt werden.
2.1. Der*Die Gewinner*in wird nach der Jurysitzung (Mitte September 2026) verständigt. Alle übrigen Teilnehmer*innen werden nicht benachrichtigt. Sie können das Ergebnis über die Website www.secession.at erfahren.
2.2. Die Präsentationsform der künstlerischen Arbeit im Rahmen der Preisverleihung sowie des Künstler*innengespräches sind in Abstimmung zwischen dem*der Preisträger*in und der Secession rechtzeitig im Vorfeld abzuklären.
3. Mit der Einreichung ihrer Bewerbung willigen die Teilnehmer*innen in die Speicherung ihrer personen- und werkbezogenen Daten ein. Sie stimmen der öffentlichen Verwendung dieser Daten und ihrer eingereichten Arbeit im Zusammenhang mit dem Wettbewerb zu.
3.1. Teilnehmer*innen räumen der Secession als Veranstalter ein nichtexklusives, weltweites Nutzungsrecht der von ihnen eingereichten Arbeiten und Texte im Zusammenhang mit dem Wettbewerb ein. Die Secession darf die eingereichten Arbeiten und Texte im Zusammenhang mit dem Wettbewerb honorarfrei veröffentlichen und vervielfältigen.
4. Auf das Preisgeld durch die Secession sowie das Künstler*innengespräch besteht kein Rechtsanspruch. Jede Gewährleistung und Haftung der Secession wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
5. Es gilt österreichisches Recht und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.
6. Diese Teilnahmebedingungen sind bindend.